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Was kostet das Studium?

Die Studien- und Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Studiengang und sind zum Beginn des Semesters zu begleichen oder werden im Rahmen des Bankeinzugverfahrens monatlich abgebucht.

6-semestrige Studiengänge

In den 6-semestrigen Studiengängen betragen die Studiengebühren 660,- Euro je Semester oder 114,- Euro je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren.

4-semestrige Studiengänge

In den Kompaktstudiengängen betragen die Studiengebühren 800,- Euro je Semester oder monatlich 140,- Euro (per Einzugsermächtigung).

3-semestrige Aufbaustudiengänge

In den Aufbaustudiengängen betragen die Studiengebühren 800,- Euro je Semester oder monatlich 140,- Euro (per Einzugsermächtigung).


Die Prüfungsgebühren betragen zur Zeit in den 6-semestrigen BWL-Studiengängen 440,00 Euro (300,00 Euro nach der alten Prüfungsordnung), in den 4-semestrigen Kompakt-Studiengängen 200.- Euro und in den 3-semestrigen Aufbau-Studiengängen 100.- Euro je Teilnehmer. Sie dienen ausschließlich zur Deckung der Kosten der Prüfungsorganisation. Der jeweilige Betrag ist mit der Anmeldung zur Diplomprüfung fällig.

Förderungsmöglichkeiten und steuerliche Vergünstigungen

Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter.Für junge Leute ist eine Übernahme der Studiengebühren im Rahmen der"Begabtenförderung Berufliche Bildung" möglich, wenn sie bei Aufnahmein das Programm noch keine 25 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildungmit einer Note abgeschlossen haben, die besser als "gut" (2,0) ist. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern.

Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in aller Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie vom Studierenden selbst und nicht vom Arbeitgeber oder einer anderen Seite getragen werden.

Geschäftsbedingungen

Fälligkeit der Studiengebühren

Die Semestergebühr ist spätestens bis zum Beginn eines jeden Semesters auf das Konto Nr. 109606 bei der Wiesbadener Volksbank, BLZ 51090000,  einzuzahlen. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren erfolgt die Zahlung gemäß der erteilten Einzugsermächtigung monatlich oder semesterweise.
Ist einem Studierenden die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Semester nachgewiesen unverschuldet nicht möglich, kann in Härtefällen die  Semestergebühr bis zu 80 v.H. erlassen werden.

Schriftform

Anmeldungen, Abmeldungen, Studienunterbrechungen, Kündigungen und sonstige Änderungswünsche bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.

Abmeldung vor Beginn des Studiums

Meldet sich ein Teilnehmer unter Einhaltung der nachstehenden Abmeldefrist vor  Beginn eines Studienganges ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,- Euro  erhoben. Die Abmeldung muss spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des  Studienganges erfolgen. 

Kündigung während des Studiums

Die Kündigung bzw. Unterbrechung eines laufenden Studiums ist jeweils zum Ende eines Studiensemesters möglich. Die Kündigung bzw.Unterbrechung des Studiums muss der Akademie spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des Folgesemesters mitgeteilt werden.

Programm- und Terminänderungen

Änderungen im Lehrprogramm einzelner Studiengänge sowie die Terminverlegung angekündigter Lehrveranstaltungen bleiben der VWA vorbehalten.

Bescheinigungen

Auf Wunsch können den Studierenden Immatrikulations- und sonstige Bescheinigungen ausgestellt werden.

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Studierende mit der Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Studien- und Prüfungsorganisation einverstanden.


Informationen
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