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Begabtenförderung

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Eingestellt von: Petra Nietzel
Eingestellt am: 20.11.2008

Begabtenförderung

1991 wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" eingeführt. Seither stehen finanzielle Mittel nicht nur für die Förderung begabter Hochschulabsolventen, sondern auch für Berufsanfänger mit dualer Ausbildung zur Verfügung. Das Begabtenförderungsprogramm trägt damit zur Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung und der Allgemeinbildung bei.

Aus der großen Zahl der Bewerber nimmt die IHK Wiesbaden jährlich neue Stipendiaten auf, berät und betreut sie individuell über drei Förderjahre.

Mit viel Engagement und guten Ideen für ihre Weiterbildung nehmen die Stipendiaten an den unterschiedlichsten Seminaren teil.

Das Förderprogramm in Stichworten:
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind.
• Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (87 Punkte oder besser)
• oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
• oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle, fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind u. a. Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedenen Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige IHK.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700,-- Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20%, höchstens jedoch 180,-- Euro pro Förderjahr zu tragen.

Finanzierung:
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Wer führt das Förderprogramm durch?
Vor Ort wird das Programm von der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, die für die Berufsausbildung zuständig ist, durchgeführt. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall. Sie entscheidet nach Maßgaben der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.

Ansprechpartnerin bei der IHK Wiesbaden ist:

Frau Uta Müller Tel.: 0611/1500 135 mailto:u.mueller@wiesbaden.ihk.de


Laut Auskunft von Frau Müller können auch Teilnehmer aufgenommen werden, die eine Weiterbildungsmaßnahme bereits begonnen haben.


Petra Nietzel
Geschäftsleitung VWA Wiesbaden – 20.11.08

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