Betriebswirtschaft Bachelor (B. A.) bis Studienstart WiSe 22/23

An der VWA Wiesbaden kann in sieben Semestern, zusätzlich oder alternativ zum Abschluss „Betriebswirt (VWA)“, ebenfalls neben dem Beruf der staatliche Bachelor-Abschluss erreicht werden. Absolvent(inn)en der VWA können den Bachelor-Abschluss auch nach dem VWA-Studium erreichen. Alle Lehrveranstaltungen finden in den Räumen der Hochschule RheinMain oder auf dem neuen Weiterbildungscampus der IHK in Wiesbaden statt.

Der FIBAA-akkreditierte Abschluss „Bachelor of Arts“ in Betriebswirtschaft = „Bachelor (B. A.)“ wird im Rahmen einer Studienkooperation von der staatlichen Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) vergeben. Weitere Möglichkeiten:

Studienaufbau

 

 

 

Zum Ende einer jeden Veranstaltungsreihe/Modul kann – in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einer 90/120-minütigen Klausur – ein Leistungsnachweis erworben werden. Für einen Abschluss des Studiengangs müssen 180 Credit Points (CP) gesammelt werden. Sämtliche während des Studiums erworbenen Leistungsnachweise werden mit den entsprechenden Credit Points bewertet und dem Konto des jeweiligen Studierenden gutgeschrieben.

Zulassung

Zulassung zum Bachelor-Studium an der VWA Wiesbaden

Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium kommen die Regelungen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zur Anwendung:

  • bundesweit gültige Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
  • abgeschossene kaufmännische Ausbildung + drei Jahre fachtreue Berufserfahrung nach einer Ausbildung im kaufmännischen Bereich. Die drei Jahre müssen zur Einschreibung in den Bachelor nachgewiesen werden.
  • Über eine Zugangsprüfung kann gegebenenfalls eine Sonderzulassung erfolgen.

Für die Zulassung an der FH SWF sind beglaubigte Zeugnisse über die Hochschulreife sowie der Berufsausbildung, des Personalausweises und eine Krankenkassenbescheinigung einzureichen. Die Einschreibung erfolgt online. Die entgültige Zulassung wird von der FH SWF erteilt.

Förderung

Förderung der beruflichen Fortbildung

Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter. Für junge Leute ist eine Übernahme der Studiengebühren im Rahmen der “Begabtenförderung Berufliche Bildung” möglich, wenn sie bei Aufnahmein das Programm noch keine 25 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildungmit einer Note abgeschlossen haben, die besser als “gut” (2,0) ist. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern.

Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in aller Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie vom Studierenden selbst und nicht vom Arbeitgeber oder einer anderen Seite getragen werden.

Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (für Studiengang “Betriebswirt (VWA)”)

Das Bundesforschungsministerium vergibt Weiterbildungsstipendien. Berufsbegleitende Studiengänge werden mit maximal € 2.000 pro Jahr gefördert (Gesamtbetrag maximal € 6.000). Bei erfolgreicher Bewerbung können Sie einen guten Teil der Studiengebühren durch das Stipendium abdecken. Mehrere unserer Studierenden erhalten bereits diese Förderung. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Aufnahme in dieses Programm jünger als 25 Jahre sein müssen.

Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (für Studiengang “Bachelor of Arts”)

Das Bundesforschungsministerium vergibt Aufstiegsstipendien. Berufsbegleitende Studiengänge werden mit maximal € 2.000 pro Jahr gefördert (Gesamtbetrag maximal € 6.000). Bei erfolgreicher Bewerbung können Sie einen guten Teil der Studiengebühren durch das Stipendium abdecken. Mehrere unserer Studierenden erhalten bereits diese Förderung. Eine Altersgrenze ist nicht vorhanden.

Studiengebühren

Studiengebühren ab Start WS 19/20 (Einschreibe-, Semester- und Prüfungsgebühren)

Eine Einschreibegebühr wird nur für Bachelor-Studiengänge erhoben:

Einschreibegebühr - Bachelor 499 €

Die Höhe der Semestergebühren richtet sich nach dem angestrebten Abschluss und der Zahlungsweise (Überweisung/Bankeinzug, monatlich immer Bankeinzug).

MonatSemester
Semestergebühren - Bachelor (begleitend)200 €1.190 €
Semestergebühren - Anschlussbachelor162 €950 €

Wenn das Studium über die Regelstudienzeit hinaus verlängert wird, fallen – wenn kein Urlaubssemester beantragt wurde – die Gebühren auch für Folgesemester an.

Zum Abschluss des Studiums werden einmalige Prüfungsgebühren fällig:

Betreuung Bachelor-Thesis oder Zweitkorrektur (Anschlussbachelor)390 €
Betreuung Diplomarbeit und Zweitkorrektur Thesis (Doppelabschluss)500 €

Für die Praxisprojekte und Wahlpflichtseminare fallen je 200,00 € an.

In den Studiengebühren sind alle Kosten der Bereitstellung und Vervielfältigung der Begleitunterlagen sowie die Teilnahme an Klausuren eingeschlossen. Zusatzkosten entstehen lediglich im Bachelor-Programm, wenn einzelne Leistungen nicht im ersten bzw. zweiten Anlauf erbracht werden konnten.

Kooperationen

Prüfungsordnungen (inkl. der Auslaufregelungen) finden Sie unter:

https://www.fh-swf.de/de/studienangebot/studiengaenge/auslaufende_studiengaenge/bwl__meschede_mit_vwa_rhein_neckar_/bwl__meschede_mit_vwa_rhein_neckar_.php