Zulassung zum Aufbaustudium an der VWA Wiesbaden
Für die Zulassung zu einem Aufbau-Studium an der VWA Wiesbaden sind erforderlich:
- ein abgeschlossenes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, einer wissenschaftlichen oder Fachhochschule oder an vergleichbaren Bildungseinrichtungen und
- eine mindestens einjährige Berufspraxis.
Förderung der beruflichen Fortbildung
Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter. Für junge Leute ist eine Übernahme der Studiengebühren im Rahmen der "Begabtenförderung Berufliche Bildung" möglich, wenn sie bei Aufnahmein das Programm noch keine 25 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildungmit einer Note abgeschlossen haben, die besser als "gut" (2,0) ist. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern.
Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in aller Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie vom Studierenden selbst und nicht vom Arbeitgeber oder einer anderen Seite getragen werden.