Aufbaustudium an der VWA Wiesbaden

Überblick

  • Dauer: 3 Semester
  • SWS: ca. 10 Stunden
  • gedruckte und digitale Skripte zu allen Vorlesungen

Voraussetzung für die Zulassung zu einem 3-semestrigen Aufbaustudium an der VWA Wiesbaden ist ein abgeschlossenes Studium jedweder Fachrichtung (für den Aufbaustudiengang “Wirtschaftsinformatiker (VWA)” ein wirtschaftswissenschaftlicher Studienabschluss) an einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, einer Fachhochschule, einer Universität oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung. Der erfolgreiche Abschluss eines Aufbaustudiums führt zum Erwerb des Wirtschaftsdiploms der Deutschen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien.

Der programmatische Schwerpunkt eines jeden Aufbaustudiengangs liegt in einer bestimmten Teildisziplin der Wirtschafswissenschaften (Wahlfach-Lehrprogramm). Die darüber hinaus geforderten Kreditpunkte in den Prüfungsgebieten Betriebswirtschaftslehre und Recht erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Lehrveranstaltungen des Basis-Lehrprogramms.

Insgesamt sind in einem 3-semestrigen Aufbaustudium an der VWA Wiesbaden mindestens 60 Kreditpunkte (= 10 Leistungsnachweise) zu erbringen. Die Aufteilung der geforderten Kreditpunkte auf die einzelnen Prüfungsgebiete ist der Credit-Point-Aufstellung des jeweiligen Aufbaustudiengangs zu entnehmen.

An der VWA Wiesbaden können fünf verschiedene Aufbaustudiengänge belegt werden:

Zulassung

Zulassung zum Aufbaustudium an der VWA Wiesbaden

Für die Zulassung zu einem Aufbau-Studium an der VWA Wiesbaden sind erforderlich:

  • ein abgeschlossenes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, einer wissenschaftlichen oder Fachhochschule oder an vergleichbaren Bildungseinrichtungen und
  • eine mindestens einjährige Berufspraxis.
Förderung

Förderung der beruflichen Fortbildung

Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter. Für junge Leute ist eine Übernahme der Studiengebühren im Rahmen der “Begabtenförderung Berufliche Bildung” möglich, wenn sie bei Aufnahmein das Programm noch keine 25 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildungmit einer Note abgeschlossen haben, die besser als “gut” (2,0) ist. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern.

Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in aller Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie vom Studierenden selbst und nicht vom Arbeitgeber oder einer anderen Seite getragen werden.